Die neuen Wohnungsbauförder- bestimmungen 2011 sind gültig!

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Eigenheimzulage war gestern ...

... ZINSLOSE DARLEHEN DES LANDES SIND ES HEUTE !!!




Sprechen Sie mit uns, wenn
  • Sie mind. 1 Kind haben (oder eine Schwangerschaft vorliegt)
  • zu Ihrem Haushalt eine behinderte Person gehört (mindestens 50% GdB)
  • Ihr Bruttoeinkommen folgende Grenzen unterschreitet:
40.010 € (Familie mit 1 Kind) | 48.041 € (Familie mit 2 Kindern) | 56.071 € (Familie mit 3 Kindern)



Die neuen Wohnungsbauförderbestimmungen 2011 sind gültig! Die Fördermittel für eigengenutzte Immobilien sind erheblich gekürzt worden. Die nachfolgenden Seiten beziehen sich noch auf die Förderbestimmungen 2010!!! Rufen Sie uns an!

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