Die neuen Wohnungsbauförder- bestimmungen 2011 sind gültig!

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Allgemeine Fördervoraussetzungen 2010 / Informationen

Wer kann Fördermittel beantragen?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und in denen mindestens ein Kind lebt oder zu denen ein Schwerbehinderter (Grad der Behinderung von mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln. Die Förderberechtigung ist von der Größe des Haushaltes und dem Einkommen aller Haushaltsangehörigen abhängig.
Wo werden Fördermittel beantragt?
Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde können Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Internet unter www.nrwbank.de (Wohnraumportal, Auswahl "selbst genutztes Wohneigentum") erfahren. Dort finden Sie auch die für die Beantragung erforderlichen Vordrucke. Diese Broschüre kann nur einen ersten Einblick in die Fördermöglichkeiten geben und nicht die für die Darlehensgewährung erforderlichen Prüfungen der weitergehenden Voraussetzungen durch die Bewilligungsbehörde ersetzen. Wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt zwei Fördermodell (A und B), die sich in der Höhe und den Konditionen unterscheiden. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem Standort des Objektes (regionale Einordnung) und der Objektart (Neubau oder gebrauchte Immobilie). Neben dem Grunddarlehen nach Kostenkategorie 1 bis 3 kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind ein Kinderbonus, ggf. ein Stadtbonus oder ein erhöhter Stadtbonus und im Modell A ein Starterdarlehen gewährt werden.

Für die Förderung des Erwerbs bestehenden selbst genutzten Wohnraums werden folgende prozentuale Anteile des Grunddarlehens, des Kinderbonus und ggf. des Stadtbonus oder erhöhten Stadtbonus gewährt:
  • 70% für Objekte, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wurde,
  • 60% für alle übrigen Objekte.
Das Starterdarlehen im Modell A wird in voller Höhe gewährt.

Einordnung in ein Fördermodell anhand des Einkommens
Welches Modell (A oder B) in Frage kommt, hängt vom Einkommen des Haushalts ab und kann der Tabelle entnommen werden. Die Darstellung geht dabei vom maximal möglichen Brutto-Jahreseinkommen eines "normalen" Arbeitnehmer-Haushaltes aus. Dabei wird ein verdienender Haushaltsangehöriger unterstellt, der Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt. Werbungskosten sind mit dem Pauschalbetrag von 920,00 Euro berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können ggf. das Ergebnis zu Ihren Gunsten verändern. Kindergeld ist nicht anrechnungspflichtig.
Maximales Brutto-Jahreseinkommen in EURO (1 Arbeitnehmer)
Haushalt Modell A Modell A Modell B Modell B
Anzahl der Personen Haushalt Allgemein Junges Ehepaar*) Haushalt Allgemein Junges Ehepaar*)
Einzelperson 27.685,00 - 37.988,00 -
2 Personen 39.048,00 - 51.473,00 -
2 Personen
(davon 1 Kind)
39.950,00 - 51.738,00 -
mit 1 Kind 40.010,00 46.071,00 55.647,00 61.707,00
mit 2 Kindern 48.041,00 54.101,00 66.889,00 72.950,00
mit 3 Kindern 56.071,00 62.131,00 78.132,00 84.192,00
mit 4 Kindern 64.101,00 70.162,00 89.374,00 95.435,00
*) Junges Ehepaar = Keiner der beiden Ehegatten darf das 40. Lebensjahr vollendet haben,
nur bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung
Bei anderen Haushalts-Konstellationen (z.B. mehr als 2 Erwachsene im Haushalt), Einkommen der Beamten und Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen) ergeben sich andere Werte für das maximal mögliche Jahreseinkommen. Ferner gibt es Frei- und Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen zulassen (z.B. schwerbehinderte Menschen; Alleinerziehende Personen, die berufstätig sind; Personen, die aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht Unterhaltszahlungen leisten). Bitte lassen Sie sich zu den genauen Voraussetzungen beraten.
Wichtig!
Werden die aufgelisteten Beträge nicht überschritten, wird die Einkommensgrenze in der Regel eingehalten. In jedem Falle muss das Gesamteinkommen des Haushaltes von der Bewilligungsbehörde festgestellt werden.

Regionale Einordnung des Objektstandortes

Feststellung der Kostenkategorien
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Gemeinde in der Sie das Förderobjekt bauen oder kaufen. Das Förderdarlehen ist entsprechend dem Kostenniveau in drei Kategorien (K 1 bis K 3) unterteilt.
Stadtbonus
In Ballungskernen, solitären Verdichtungsgebieten und kreisfreien Städten wird ein so genannter Stadtbonus (zusätzlicher Darlehensteil) gewährt. Anhand der nachfolgenden Aufzählung können Sie feststellen, ob für den Standort Ihres Objektes ein Stadtbonus möglich ist.
Orte mit Stadtbonus
Bochum | Bottrop | Castrop-Rauxel | Dortmund | Duisburg | Essen | Gelsenkirchen | Gladbeck | Hagen | Hamm | Herne | Herten | Krefeld | Lünen | Mönchengladbach | Mülheim an der Ruhr | Neuss | Oberhausen | Paderborn | Recklinghausen | Remscheid | Siegen | Solingen | Witten | Wuppertal
Orte mit erhöhtem Stadtbonus
Aachen | Bielefeld | Bonn | Düsseldorf | Köln | Leverkusen | Münster


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Einordnung der Städte und Gemeinden in die Kostenkategorien K1 bis K3
Den nachfolgenden Tabellen Können Sie die Kostenkategorie Ihrer Kommune entnehmen.
K 1 Ahaus | Ahlen | Aldenhoven
K 2 Aachen | Alpen | Altenbeken | Attendorn
K 3 Alfter
K 1 Bad Berleburg | Bad Driburg | Bad Laasphe | Bad Oeynhausen | Bad Wünnenberg | Balve | Barntrup | Beckum | Bedburg-Hau | Beelen | Bergkamen | Bergneustadt | Bestwig | Beverungen | Blankenheim | Blomberg | Borchen | Borgentreich | Borgholzhausen | Brakel | Brilon | Bünde | Burbach | Büren
K 2 Bad Lippspringe | Bad Münstereifel | Bad Salzuflen | Bad Sassendorf | Baesweiler | Bedburg | Bergheim | Bielefeld | Billerbeck | Bocholt | Bönen | Borken | Bornheim | Breckerfeld | Brüggen
K 3 Bad Honnef | Bergisch Gladbach | Bochum | Bonn | Bottrop | Brühl | Burscheid
K 2 Castrop-Rauxel | Coesfeld
K 1 Dahlem | Delbrück | Dörentrup | Drolshagen | Dülmen | Düren
K 2 Datteln | Detmold | Dinslaken | Dorsten | Dortmund | Drensteinfurt | Duisburg
K 3 Dormagen | Düsseldorf
K 1 Elsdorf | Emmerich am Rhein | Emsdetten | Enger | Ennigerloh | Ense | Erkelenz | Erndtebrück | Erwitte | Eschweiler | Eslohe (Sauerland) | Espelkamp | Everswinkel | Extertal
K 2 Eitorf | Engelskirchen | Ennepetal | Erftstadt | Essen | Euskirchen
K 3 Erkrath
K 1 Finnentrop
K 2 Freudenberg | Fröndenberg/Ruhr
K 3 Frechen
K 1 Gangelt | Geilenkirchen | Geldern | Gelsenkirchen | Gescher | Geseke | Goch | Greven | Gronau (Westf.) | Gummersbach
K 2 Gevelsberg | Gladbeck | Gütersloh
K 3 Grefrath | Grevenbroich
K 1 Halle (Westf.) | Hallenberg | Hamm | Heek | Heimbach | Heinsberg | Hellenthal | Herford
K 2 Hagen | Haltern am See | Halver | Hamminkeln | Harsewinkel | Havixbeck | Heiden Hemer
K 3 Haan | Hattingen | Heiligenhaus | Herdecke | Hilden | Hückeswagen | Hürth
K 1 Ibbenbüren | Inden | Isselburg
K 2 Iserlohn | Issum
K 1 Jülich
K 3 Jüchen
K 1 Kalkar | Kall | Kalletal | Kirchhundem | Kirchlengern |
K 2 Kamen | Kamp-Lintfort | Kempen | Kerken | Kerpen | Kevelaer | Kierspe | Kleve | Kranenburg | Kreuzau | Kreuztal
K 3 Kaarst | Köln | Königswinter | Korschenbroich | Krefeld | Kürten
K 1 Ladbergen | Laer | Lage | Langenberg | Langerwehe | Legden | Lemgo | Lengerich | Lennestadt | Lichtenau | Lienen | Linnich | Lippetal | Lippstadt | Löhne | Lotte | Lübbecke | Lügde
K 2 Leopoldshöhe | Lindlar | Lüdenscheid | Lüdinghausen | Lünen
K 3 Langenfeld (Rhld.) | Leverkusen | Lohmar
K 1 Marienmünster | Marsberg | Mechernich | Meckenheim | Medebach | Merzenich | Meschede | Metelen | Mettingen | Minden | Möhnesee | Monschau | Morsbach
K 2 Marienheide | Marl | Meinerzhagen | Menden (Sauerland) | Moers | Mönchengladbach | Much
K 3 Meerbusch | Mettmann | Monheim am Rhein | Mülheim an der Ruhr | Münster
K 1 Nachrodt-Wiblingwerde | Nettersheim | Neuenkirchen | Neuenrade | Neunkirchen | Niederkrüchten | Niederzier | Nieheim | Nordwalde | Nörvenich | Nümbrecht
K 2 Netphen | Nettetal | Neunkirchen-Seelscheid | Nideggen | Nordkirchen | Nottuln
K 3 Neukirchen-Vluyn | Neuss | Niederkassel
K 1 Ochtrup | Oelde | Olpe | Olsberg | Ostbevern
K 2 Oer-Erkenschwick | Oerlinghausen | Olfen | Overath
K 3 Oberhausen | Odenthal
K 1 Petershagen | Porta Westfalica | Preußisch Oldendorf
K 2 Paderborn | Plettenberg
K 3 Pulheim
K 1 Rahden | Recke | Rees | Reichshof | Rhede | Rheine | Rheurdt | Rödinghausen | Rosendahl | Rüthen
K 2 Raesfeld | Recklinghausen | Reken | Remscheid | Rheda-Wiedenbrück | Rheinberg | Rietberg | Roetgen | Rommerskirchen | Ruppichteroth
K 3 Rahden | Recke | Rees | Reichshof | Rhede | Rheine | Rheurdt | Rödinghausen | Rosendahl | Rüthen
K 1 Saerbeck | Salzkotten | Sassenberg | Schieder-Schwalenberg | Schlangen | Schleiden | Schmallenberg | Schöppingen | Selfkant | Sendenhorst | Simmerath | Soest | Spenge | Stadtlohn | Steinfurt | Steinheim | Stemwede | Stolberg (Rhld.) | Südlohn | Sundern (Sauerland)
K 2 Sankt Augustin | Schalksmühle | Stukenbrock | Schwalmtal | Selm | Senden | Siegen | Sonsbeck | Steinhagen | Straelen
K 3 Schermbeck | Schwelm | Schwerte | Siegburg | Solingen | Sprockhövel | Swisttal
K 1 Tecklenburg | Titz
K 2 Telgte | Troisdorf
K 3 Tönisvorst
K 1 Übach-Palenberg | Uedem
K 2 Unna
K 1 Velen | Versmold | Vlotho | Vreden
K 2 Verl | Vettweiß | Viersen | Voerde (Niederrhein)
K 3 Velbert
K 1 Wachtendonk | Wadersloh | Waldbröl | Waldfeucht | Warburg | Warendorf | Warstein | Wassenberg | Weeze | Wegberg | Welver | Wenden | Werdohl | Werl | Westerkappeln | Wetter (Ruhr) | Wettringen | Wickede (Ruhr) | Wiehl | Willebadessen | Windeck | Winterberg
K 2 Waltrop | Weilerswist | Werne | Werther (Westf.) | Wesel | Wesseling | Wilnsdorf | Wipperfürth | Witten | Wuppertal | Würselen
K 3 Wachtberg | Wermelskirchen | Willich | Wülfrath
K 2 Xanten
K 1 Zülpich


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Ermittlung der Darlehenshöhe für Neue Objekte
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Modell A Haushalt/Anzahl Kinder Orte ohne Stadtbonus Orte mit Stadtbonus Orte mit erhöhtem Stadtbonus
  K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 €
ohne 60.000 65.000 75.000 80.000 85.000 95.000 85.000 90.000 100.000
1 Kind 65.000 70.000 80.000 85.000 90.000 100.000 90.000 95.000 105.000
2 Kinder 70.000 75.000 85.000 90.000 95.000 105.000 95.000 100.000 110.000
3 Kinder 75.000 80.000 90.000 95.000 100.000 110.000 100.000 105.000 115.000
Zusätzlich kann im Modell A ein Starterdarlehen von 12.000 € gewährt werden. | Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Darlehensbeträge um jeweils 5.000 €.
Modell B Haushalt/Anzahl Kinder Orte ohne Stadtbonus Orte mit Stadtbonus Orte mit erhöhtem Stadtbonus
  K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 €
ohne 35.000 45.000 55.000 55.000 65.000 75.000 60.000 70.000 80.000
1 Kind 40.000 50.000 60.000 60.000 70.000 80.000 65.000 75.000 85.000
2 Kinder 45.000 55.000 65.000 65.000 75.000 85.000 70.000 80.000 90.000
3 Kinder 50.000 60.000 70.000 70.000 80.000 90.000 75.000 85.000 95.000
Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Darlehensbeträge um jeweils 5.000 €.


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Ermittlung der Darlehenshöhe für Gebrauchte Objekte (Standard Wärmeschutzverordnung 1995)
Wenn für das Objekt nach dem 31.Dezember 1994 der Bauantrag gestellt, die Bauanzeige getätigt wurde, oder es mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, erhalten die Förderempfänger 70% der für den Neubau maßgeblichen Darlehen.
Modell A Haushalt/Anzahl Kinder Orte ohne Stadtbonus Orte mit Stadtbonus Orte mit erhöhtem Stadtbonus
  K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 €
ohne 42.000 45.500 52.500 56.000 59.500 66.500 59.500 63.000 70.000
1 Kind 45.500 49.000 56.000 59.500 63.000 70.000 63.000 66.500 73.500
2 Kinder 49.000 52.500 59.500 63.000 66.500 73.500 66.500 70.000 77.000
3 Kinder 52.500 56.000 63.000 66.500 70.000 77.000 70.000 73.500 80.500
Zusätzlich kann im Modell A ein Starterdarlehen von 12.000 € gewährt werden. | Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensbetrag um jeweils 3.500 €.
Modell B Haushalt/Anzahl Kinder Orte ohne Stadtbonus Orte mit Stadtbonus Orte mit erhöhtem Stadtbonus
  K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 €
ohne 24.500 31.500 38.500 38.500 45.500 52.500 42.000 49.000 56.000
1 Kind 28.000 35.000 42.000 42.000 49.000 56.000 45.500 52.500 59.500
2 Kinder 31.500 38.500 45.500 45.500 52.500 59.500 49.000 56.000 63.000
3 Kinder 35.000 42.000 49.000 49.000 56.000 63.000 52.500 59.500 66.500
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensbetrag um jeweils 3.500 €.


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Ermittlung der Darlehenshöhe für Gebrauchte Objekte (Errichtung vor 1995)
Wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 31. Dezember 1994 gestellt worden ist, werden 60% der Neubaudarlehen gewährt.
Modell A Haushalt/Anzahl Kinder Orte ohne Stadtbonus Orte mit Stadtbonus Orte mit erhöhtem Stadtbonus
  K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 €
ohne 36.000 39.000 45.000 48.000 51.000 57.000 51.000 54.000 60.000
1 Kind 39.000 42.000 48.000 51.000 54.000 60.000 54.000 57.000 63.000
2 Kinder 42.000 45.000 51.000 54.000 57.000 63.000 57.000 60.000 66.000
3 Kinder 45.000 48.000 54.000 57.000 60.000 66.000 60.000 63.000 69.000
Zusätzlich kann im Modell A ein Starterdarlehen von 12.000 € gewährt werden. | Für jedes weitere Kind erhöht sich das Darlehen um jeweils 3.000 €.
Modell B Haushalt/Anzahl Kinder Orte ohne Stadtbonus Orte mit Stadtbonus Orte mit erhöhtem Stadtbonus
  K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 € K 1 € K 2 € K 3 €
ohne 21.000 27.000 33.000 33.000 39.000 45.000 36.000 42.000 48.000
1 Kind 24.000 30.000 36.000 36.000 42.000 48.000 39.000 45.000 51.000
2 Kinder 27.000 33.000 39.000 39.000 45.000 51.000 42.000 48.000 54.000
3 Kinder 30.000 36.000 42.000 42.000 48.000 54.000 45.000 51.000 57.000
Für jedes weitere Kind erhöht sich das Darlehen um jeweils 3.000 €.


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Baudarlehen (Grundpauschale, Kinderbonus und Stadtbonus)
Die Einzelheiten der Darlehenskonditionen regelt der jeweilige Darlehensvertrag.
Zinsen 1. – 5. Jahr Modell A = zinslos
Modell B = 2% p.a.
6 .- 10. Jahr Modell A und B: Anhebung auf 3,5% p.a.
Senkung je nach Einkommensverhältnissen möglich, dann:
Modell A = zinslos
Modell B = 2% p.a.
11. - 15. Jahr Modell A und B: Anhebung auf 3,5% p.a.
Senkung je nach Einkommensverhältnissen möglich, dann:
Modell A = zinslos
Modell B = 2% p.a.
16. - 20. Jahr Modell A und B:
2%-Punkte über dem Basiszinssatz, mindestens 3,5 % p.a., maximal 6% p.a.
ab dem 21. Jahr: Modell A und B: 6% p.a.
Tilgung Neue Objekte: 1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
Gebrauchte Objekte: 4 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
Sondertilgungen sind möglich.
Laufender Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p.a.
berechnet vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag - nach Tilgung des Darlehens um 50 v.H. wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag berechnet
Auszahlung 99,6 %, über die genauen Auszahlungsvoraussetzungen werden Sie von der Wfa informiert
Neubau 50% bei Baubeginn, 50% nach Fertigstellung des Rohbaus
- soweit alle anderen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind -
Ersterwerb/Erwerb bestehenden Wohnraums In einer Summe bei Bezugsfertigkeit/Lastenübergang
- soweit alle anderen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind -


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Starterdarlehen
Die Einzelheiten der Darlehenskonditionen regelt der jeweilige Darlehensvertrag.
Zinsen wie Baudarlehen, Modell A
Tilgung 5 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
Bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Erteilung der Förderzusage kann auf Antrag die Tilgung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt werden, wenn ein Kind zum Haushalt gehört, das bei Erteilung der Förderzusage nicht berücksichtigt
worden ist.
Sondertilgungen sind möglich.
Laufender Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p.a.
berechnet vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag - nach Tilgung des Darlehens um 50 v.H. wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag berechnet.
Auszahlung wie Baudarlehen


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Öffnungszeiten
M0-FR 9-18 Uhr

Frintroper Straße 49
45355 Essen

fax 0201 479 65 66
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